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Pressespiegel
23.4.2008 Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft der
Plastischen, Ästhetischen und Rekonstruktiven Chirurgen
Verbraucherschutz bei "Schönheitsoperationen"
"Orientierung und Sicherheit für Patienten ermöglichen!"
Pressetext verifiziert von Dr. Khorram, Facharzt für Plastische und
Ästhetische Chirurgie, Stuttgart
Berlin – Darin sieht Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen
Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen
(DGPRÄC) den Kernpunkt, des heute im Rahmen der Verbände-Anhörung zu beratenden
Antrages der Regierungsfraktionen „Missbräuche im Bereich der
Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen“
Ein kaum zu durchschauender „Markt“
„Leider ist für Patienten, konfrontiert mit Instituten für ästhetische
Medizin, Internetauftritten von selbst ernannten „Schönheitschirurgen“ und
dubiosen „Fernsehärzten“ kaum zu durchschauen, wie qualifiziert der behandelnde
Arzt ist“, konstatiert der Plastische Chirurg. Zwar sei die Ausbildung für
ästhetische Eingriffe am ganzen Körper mit der sechsjährigen Weiterbildung zum
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, für jene Eingriffe im Kopf-
und Halsbereich mit der Zusatzweiterbildung Plastische Operationen für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie HNO-Ärzten eindeutig geregelt, dies
Patienten aber zu wenig bekannt, führt Prof. Germann aus. Nur so könne er sich
auch die Ergebnisse der aktuell viel zitierten Umfrage der Stiftung Warentest
erklären, die bei von 558 Patienten beantworteten Bögen ausmachte, dass jeder
vierte unzufrieden sei. „Kein Wunder, nach der Qualifikation des Arztes wurde
nicht gefragt“, stellt Germann fest und bedauert, dass die Diskussion häufig
basierend auf wenig validen oder falsch dargestellten Daten geführt werde.
Eingriffe bei Teenagern – ein überschätztes Problem?
In diesem Zusammenhang sei auch die aktuelle Diskussion um ästhetische
Eingriffe bei Teenagern zu sehen, hier werde willkürlich mit bis zu 10.000
Eingriffen, basierend auf einer Umfrage der DGPRÄC aus dem Jahr 2004
argumentiert und dabei offensichtlich bewusst verschwiegen, dass es sich hierbei
fast ausschließlich um die Korrekturen von so genannten Fehlbildungen, zumeist
der Ohren, handele. „Somit also um chirurgische Maßnahmen, denen ein starker
psychischer Leidensdruck vorausgegangen ist. Wir würden uns gegen ein Verbot
nicht sperren, weisen aber darauf hin, dass bei der schwierigen Abgrenzung von
rein ästhetisch und medizinisch indiziert die Gefahr besteht, dass auch
psychologisch indizierte Eingriffe dann durch das Raster fallen“, stellt er
klar.
Lösungsansätze auf breiter Ebene gibt es!
Ein wirksamer und aus Sicht der Plastischen und Ästhetischen Chirurgen
zielführender Ansatz sei, so Germann, ein Modell analog zu dem Verfahren in
Großbritannien. Hier muss der Arzt seine Haftpflichtversicherung gegenüber der
Aufsichtsbehörde nachweisen, die Versicherung Schadensfälle an diese melden. „So
ließe sich“, schließt Germann „zumindest steuern, dass jeder Fall kritisch
begutachtet und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Von einer solchen
Bereinigung könnten Patienten unmittelbar profitieren!“
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