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Ästhetische Chirurgie / Plastische Chirurgie Stuttgart

Blog

04.10.2018

Verbot von Laserbehandlungen durch Laienbetriebe

In Zukunft sollen Laserbehandlungen zur Tattooentfernung nur durch qualifizierte Ärzte wie Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie oder Dermatologen erfolgen.

Das Umweltministerium meldet eine geplante Modernisierung der Strahlenschutzverordnung. Ein baldiges Verbot der Tattooentfernung droht den Laienbetrieben wie Kosmetikstudios oder den immer mehr auf dem Markt auftauchenden Studios für Tattooentfernung.

Laut einer Studie zeigt die Laserbehandlung durch unqualifizierte Behandler zu viele Risiken. Bei jeder fünften Person ist aktuell mit dauerhaften Schäden zurechnen.

Bisher konnte sich jeder mit dem Kauf eines Lasergerätes selbstständig machen. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein.

 
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