Brustverkleinerung

Bei einer Körbchengröße von mindestens E und erwarteter Reduktion von 500 g je Brust kann die Brustverkleinerung durch die Krankenkasse genehmigt werden, wenn ein entsprechendes Gutachten des MDK zu diesem Schluss kommt.

Brustrekonstruktion

Eine Brustrekonstruktion wird von der Kasse nach Tumor oder Unfall übernommen, so die Aussage des Leiters der Plastischen Chirurgie der Apollo Klinik in Stuttgart, Herr Dr. Ramin Khorram. Die Brustrekonstruktion, genauso wie eine Brustverkleinerung können erheblich den Beginn einer neuen Lebensphase beeinflussen.

 

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Pressespiegel: Brustverkleinerung / Brustrekonstruktion

Presseinformation vom 13.11.2006

Erstattung Plastisch-Chirurgischer Eingriffe durch die GKV: Wann ist ein ästhetischer Eingriff wie eine Brustverkleinerung od. Brustrekonstruktion Kassenleistung?

Berlin - Stuttgart - Berlin - An der Frage, welche ästhetischen Eingriffe durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu tragen sind, scheiden sich die Geister. Der Landesverband Berlin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen hat sich diesem Thema im Rahmen seines 5. Symposiums 'Qualitätssicherung in der Plastischen Chirurgie', am 8. November in Berlin gestellt. Zu der Diskussion eingeladen war als Vertreter des Medizinischen Dienstes (MDK) der Krankenkassen Berlin-Brandenburg Dipl.-Med. Hans-Werner Pfeifer. Aufgabe des von allen Kassen getragenen Dienstes ist es, im Zweifelsfall ein Gutachten zur Kostenübernahme für die Kassen zu erstellen und damit eine unverbindliche Empfehlung auszusprechen.

Brustverkleinerung - Ja oder Nein?

Eine Brustverkleinerung kann bei einem übergroßen Busen zur Entlastung von Wirbelsäule und damit zur Entlastung auch im Schulterbereich beitragen. Bei der Brustverkleinerung ist durch den Einsatz verschiedener Operationstechniken eine narbenarme Brustkorrektur möglich. Hier in Stuttgart gehören sowohl Brustverkleinerung als auch Brustrekonstruktion zu den häufig durchgeführten Operationen, so Dr. Khorram, Stuttgart.
Einig waren sich Prof. Dr. med. Rolf Büttemeyer, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin, und der Vertreter des MDK darüber, dass eine Brustrekonstruktion nach Tumor und Unfall immer eine Leistung der Kassen ist. Schwieriger sei die Beurteilung der Leistungspflicht in anderen Bereichen. So führte Pfeifer aus, dass eine Brustverkleinerung zumeist nur nach Ausschluss konkurrierender Ursachen (Übergewicht, orthopädische oder psychiatrische Probleme), bei einer Körbchengröße von mindestens E und erwarteter Brustverkleinerung von 500 g je Brust genehmigt werde. Noch schwieriger sei eine Kassenübernahme bei einer Vergrößerung, diese würden nur bei angeborenen Fehlbildungen, Krankheitsfolgezuständen und Transsexualität übernommen oder bei einer Asymmetrie von zwei Körbchengrößen oder mehr als 25 Prozent Größendifferenz erstattet. Bei der männlichen Brust schließlich würde in aller Regel lediglich bei erhöhtem Drüsenwachstum einer Verkleinerung zugestimmt.
Prof. Dr. Rolf-Rüdiger Olbrisch setzte dem entgegen, dass mit einer plastischen Operation häufig die Probleme endgültig und kurzfristig gelöst werden könnten, während das Diktat der Kassen, wonach zunächst konservativ (psychologisch, orthopädisch, allgemeinärztlich, physiotherapheutisch usw.) zu behandeln sei, den Leidensweg nur unnötig verlängere und möglicherweise höhere Kosten als eine die Ursache und nicht die Symptome, wie zum Beispiel Rückenschmerzen, behandelnde Therapie verursache. Er forderte mit den versammelten Chirurgen daher ein grundsätzliches Überdenken des Leistungskataloges für Indikationen, bei denen ein plastisch-chirurgischer Eingriff rasch Abhilfe schaffen könne.

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Pressekontakt

 

Frau Alexandra Beyer

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Telefax: 0711 / 60 17 10 39

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