0711 66 48 65 04 E-Mail Facebook Instagram Youtube
Ästhetische Chirurgie / Plastische Chirurgie Stuttgart

Presse

13.11.2006

Wann ist ein ästhetischer Eingriff Kassenleistung?

Facharzt für Ästhetische & Plastische Chirurgie in Stuttgart

Kostenerstattung durch die GKV bei Brustverkleinerung oder Brustrekonstruktion

An der Frage, welche ästhetischen Eingriffe durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu tragen sind, scheiden sich die Geister. Der Landesverband Berlin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen hat sich diesem Thema im Rahmen seines 5. Symposiums 'Qualitätssicherung in der Plastischen Chirurgie', am 8. November in Berlin gestellt. Zu der Diskussion eingeladen war als Vertreter des Medizinischen Dienstes (MDK) der Krankenkassen Berlin-Brandenburg Dipl.-Med. Hans-Werner Pfeifer. Aufgabe des von allen Kassen getragenen Dienstes ist es, im Zweifelsfall ein Gutachten zur Kostenübernahme für die Kassen zu erstellen und damit eine unverbindliche Empfehlung auszusprechen.

Brustverkleinerung – Ja oder Nein?

Eine Brustverkleinerung kann bei einem übergroßen Busen zur Entlastung von Wirbelsäule und damit zur Entlastung auch im Schulterbereich beitragen. Bei der Brustverkleinerung ist durch den Einsatz verschiedener Operationstechniken eine narbenarme Brustkorrektur möglich. Hier in Stuttgart gehören sowohl Brustverkleinerung als auch Brustrekonstruktion zu den häufig durchgeführten Operationen, so Dr. Khorram, Stuttgart.

Einig waren sich Prof. Dr. med. Rolf Büttemeyer, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin, und der Vertreter des MDK darüber, dass eine Brustrekonstruktion nach Tumor und Unfall immer eine Leistung der Kassen ist. Schwieriger sei die Beurteilung der Leistungspflicht in anderen Bereichen. So führte Pfeifer aus, dass eine Brustverkleinerung zumeist nur nach Ausschluss konkurrierender Ursachen (Übergewicht, orthopädische oder psychiatrische Probleme), bei einer Körbchengröße von mindestens E und erwarteter Brustverkleinerung von 500 g je Brust genehmigt werde. Noch schwieriger sei eine Kassenübernahme bei einer Vergrößerung, diese würden nur bei angeborenen Fehlbildungen, Krankheitsfolgezuständen und Transsexualität übernommen oder bei einer Asymmetrie von zwei Körbchengrößen oder mehr als 25 Prozent Größendifferenz erstattet. Bei der männlichen Brust schließlich würde in aller Regel lediglich bei erhöhtem Drüsenwachstum einer Verkleinerung zugestimmt.

Prof. Dr. Rolf-Rüdiger Olbrisch setzte dem entgegen, dass mit einer plastischen Operation häufig die Probleme endgültig und kurzfristig gelöst werden könnten, während das Diktat der Kassen, wonach zunächst konservativ (psychologisch, orthopädisch, allgemeinärztlich, physiotherapheutisch usw.) zu behandeln sei, den Leidensweg nur unnötig verlängere und möglicherweise höhere Kosten als eine die Ursache und nicht die Symptome, wie Rückenschmerzen, behandelnde Therapie verursache. Er forderte mit den versammelten Chirurgen daher ein grundsätzliches Überdenken des Leistungskataloges für Indikationen, bei denen ein plastisch-chirurgischer Eingriff rasch Abhilfe schaffen könne.

 

Infomaterial jetzt anfordern

 
DGPRAEC Logo
Estheticon Logo
IPRAS Logo